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Die Bundeswahlleitung hat in Übereinstimmung mit der Administration folgende Regeln zur nächsten Bundestagswahl beschlossen:
- Zur Bundestagswahlen werden nur gegründete Parteien mit mindestens 5 Mitgliedern zugelassen.
- Alle anderen Parteien können mit anderen Parteien eine gemeinsame Liste einreichen. Auf einer gemeinsame Liste müssen mindestens 5 Kandidaten antreten