Posts by Daniel Binz

    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur bringt folgenden Gesetzentwurf ein.

    Hochachtungsvoll,

    Daniel Binz


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Gesetzentwurf zur Förderung der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Auto-Infrastrukturgesetz - EAIG)

    An das
    Präsidium des Deutschen Bundestages

    Frau Katarina Lehmann, MdB

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin

    Berlin, den 14. März 2025

    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    hiermit übersende ich Ihnen den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Förderung der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Auto-Infrastrukturgesetz - EAIG) (Anlage) und bitte, die Beschlussfassung durch den deutschen Bundestag herbeizuführen.

    Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur.

    Mit freundlichem Gruße

    Damian Schmidt

    - Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland -

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    Anlage:


    Gesetzentwurf zur Förderung der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge (E-Auto-Infrastrukturgesetz - EAIG)

    vom ...


    Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1

    Allgemeine Bestimmungen

    § 1 Zweck des Gesetzes
    (1) Zweck dieses Gesetzes ist die nachhaltige Förderung, der Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland, um eine emissionsfreie Mobilität sicherzustellen.

    (2) Dieses Gesetz dient der Umsetzung nationaler Klimaschutzziele, insbesondere der Reduktion der CO₂-Emissionen im Verkehrssektor, sowie der Erreichung der europäischen Vorgaben zur Luftreinhaltung und zur Energiewende.

    (3) Es sollen Anreize geschaffen werden, die Nutzung von Elektrofahrzeugen im Individual-, Wirtschafts- und öffentlichen Verkehr zu erhöhen, um den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen Mobilität zu beschleunigen.

    § 2 Geltungsbereich
    (1) Dieses Gesetz gilt für öffentliche und private Ladeinfrastrukturen, Betreiber von Ladeeinrichtungen, Unternehmen, Kommunen sowie öffentliche Einrichtungen.
    (2) Es regelt die Planung, den Ausbau, die Förderung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen und -netzen.

    § 3 Ermächtigung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur
    (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur wird ermächtigt, im Rahmen dieses Gesetzes Förderichtlinien und Verordnungen zu erlassen.
    (2) Diese Verordnungen regeln insbesondere die technischen Anforderungen an Ladeinfrastrukturen, die Bedingungen für Fördermaßnahmen sowie die datenschutzkonforme Erhebung und Nutzung von Betriebsdaten.

    Artikel 2

    Maßnahmen zur Förderung der Ladeinfrastruktur

    § 4 Ausbau der Ladeinfrastruktur
    (1) Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aktiv zu fördern.
    (2) Bis 2030 soll eine flächendeckende Versorgung mit Schnellladestationen entlang der Hauptverkehrsachsen, in urbanen Räumen sowie in ländlichen Gebieten gewährleistet sein.
    (3) Neubauten von Wohn- und Gewerbeimmobilien mit mehr als fünf Stellplätzen müssen mit der notwendigen Elektroinstallation für Ladepunkte ausgestattet werden.
    (4) Bestehende Parkflächen mit mehr als 50 Stellplätzen sind bis 2035 mit mindestens 20 % Ladepunkten auszustatten.

    § 5 Förderung und Finanzierung
    (1) Der Bund stellt finanzielle Mittel über Förderprogramme zur Verfügung, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen.
    (2) Private und gewerbliche Betreiber von Ladestationen können Zuschüsse oder steuerliche Erleichterungen erhalten.
    (3) Kommunen erhalten Fördermittel zur Errichtung öffentlicher Ladepunkte, insbesondere an Verkehrsknotenpunkten und in strukturschwachen Regionen.
    (4) Betreiber von Ladeinfrastrukturen können zinsgünstige Kredite über die KfW-Bank beantragen.

    § 6 Verpflichtung von Unternehmen
    (1) Unternehmen mit mehr als 50 Parkplätzen sind verpflichtet, mindestens 10 % dieser Stellflächen mit Ladepunkten auszustatten.
    (2) Tankstellenbetreiber müssen bis 2030 mindestens eine Schnellladestation pro Standort bereitstellen.
    (3) Unternehmen mit einem Fuhrpark von mehr als 30 Fahrzeugen müssen bis 2035 mindestens 50 % ihrer Fahrzeuge auf emissionsfreie Antriebe umstellen.

    Artikel 3

    Technische Standards und Interoperabilität

    § 7 Einheitliche Standards
    (1) Ladestationen müssen einheitliche Stecker- und Ladeprotokolle gemäß der europäischen Verordnung (EU) 2023/1804 verwenden, um eine Interoperabilität zu gewährleisten.
    (2) Abrechnungs- und Zahlungssysteme müssen barrierefrei, diskriminierungsfrei und für alle Nutzer zugänglich sein.
    (3) Betreiber von Ladestationen müssen standardisierte Schnittstellen zur Echtzeitkommunikation mit Energieversorgern und Netzbetreibern bereitstellen.

    § 8 Digitale Vernetzung
    (1) Alle Ladepunkte müssen in ein zentrales, digitales System integriert werden, das Echtzeitinformationen über Verfügbarkeit, Preise und Ladeleistung bietet.
    (2) Nutzer sollen über eine zentrale Plattform Ladestationen reservieren und abrechnen können.
    (3) Betreiber sind verpflichtet, Daten zur Nutzung der Ladestationen regelmäßig an eine zentrale Behörde zu übermitteln, um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Infrastruktur sicherzustellen.

    Artikel 4

    Regulierung, Kontrolle und Sanktionen

    § 9 Überwachung und Sanktionen
    (1) Die Einhaltung der Vorgaben wird durch die Bundesnetzagentur und die zuständigen Landesbehörden überwacht.
    (2) Verstöße gegen dieses Gesetz können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
    (3) Betreiber, die gegen die Verpflichtung zur Bereitstellung barrierefreier Zahlungsmöglichkeiten verstoßen, können die Betriebserlaubnis für ihre Ladeeinrichtung verlieren.

    § 10 Berichtspflicht
    (1) Die Bundesregierung legt dem Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht zur Entwicklung der Ladeinfrastruktur vor.
    (2) Der Bericht enthält eine Bewertung der Wirksamkeit der Fördermaßnahmen sowie Vorschläge zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Vorgaben.

    § 11 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am am Tag seiner Verkündung in Kraft.

    Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete,

    mit großem Respekt für die Ernsthaftigkeit, mit der dieses Thema behandelt wird, möchte ich entschieden gegen den vorliegenden Gesetzentwurf sprechen. Die Debatte um eine Reform des § 218 StGB ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine gesellschaftliche und ethische Frage. Dabei sollte unser Blick nicht nur auf rechtliche Argumente verengt, sondern um die Realität der betroffenen Frauen und die gesellschaftlichen Folgen einer rigiden Gesetzgebung erweitert werden.

    Der Schwangerschaftsabbruch ist eine hochpersönliche Entscheidung, die Frauen aus einer Vielzahl von oft tragischen und komplexen Gründen treffen. Es geht um weit mehr als bloßes "sich nicht gut fühlen", wie es hier polemisch angedeutet wurde. Eine ungewollte oder durch Gewalt entstandene Schwangerschaft kann tiefgreifende psychische, soziale und ökonomische Auswirkungen haben. Die Abschaffung der Möglichkeit eines legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruchs würde betroffene Frauen in eine Lage versetzen, in der sie gezwungen wären, entweder gegen ihren Willen eine Schwangerschaft auszutragen oder auf unsichere, illegale Abtreibungen zurückzugreifen, wie es historisch vor der Reform von 1976/1995 der Fall war. Das Resultat? Eine Zunahme gesundheitlicher Komplikationen bis hin zu Todesfällen, vor allem unter sozial benachteiligten Frauen.

    Die Grundrechte des Grundgesetzes müssen in einem fairen Ausgleich stehen. Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG gilt ohne Zweifel für alle Menschen. Doch es besteht eine notwendige Differenzierung zwischen dem Lebensschutz eines Ungeborenen und der bereits bestehenden, autonomen Persönlichkeit der schwangeren Frau. Während der Status des ungeborenen Lebens als Rechtsgut anerkannt wird, ist die werdende Mutter zweifellos eine vollwertige Trägerin von Grundrechten, insbesondere ihrer Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG sowie ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG. Die vorgeschlagene Regelung würde diesen fundamentalen Rechten eine untergeordnete Bedeutung beimessen und somit Frauen faktisch zum bloßen Träger eines Fötus degradieren, ohne ihre Autonomie und Selbstbestimmung angemessen zu berücksichtigen.

    Weiterhin ist eine Gleichstellung des Schwangerschaftsabbruchs mit Totschlag oder gar Mord nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch ethisch verfehlt. Die bisherige Regelung des § 218 StGB beruht auf einem ausgewogenen Interessenausgleich, der sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens als auch den Grundrechten der Frau Rechnung trägt. Die Beratungspflicht soll keine "Erlaubnis zur Kindstötung" sein, sondern vielmehr eine Hilfestellung für Frauen, um eine reflektierte und möglichst informierte Entscheidung zu treffen. Die Abschaffung dieser Beratung und die Einführung drastischer Strafmaßnahmen würde dagegen einen massiven Einschüchterungseffekt erzeugen, der Frauen in einer ohnehin schwierigen Situation weiter belastet.

    Zudem ist es bezeichnend, dass in der Argumentation des Gesetzentwurfs auf Rechtsnormen des 18. und 19. Jahrhunderts zurückgegriffen wird. Ich bin mir nicht sicher ob es bei den Abgeordneten der CNKU bereits angekommen ist, aber unsere Gesellschaft hat sich jedoch weiterentwickelt: Die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper und die Anerkennung individueller Lebensrealitäten sind Errungenschaften, die nicht ohne weiteres zurückgenommen werden sollten. Ein Rückschritt in eine Zeit, in der Frauen weniger Rechte hatten als heute, ist nicht nur unzeitgemäß, sondern auch eine klare Missachtung der gesellschaftlichen Realität. Das ist Politik aus der Mottenkiste, angetrieben von einer fehlgeleiteten Ideologie, die unser Land wird in dunklere Zeiten zurückführen will. Meine Damen und Herren, wir Grüne lehne eine solche Politik strickt ab.

    Daher lehne ich den Gesetzentwurf entschieden ab und rufe Sie auf, sich gegen diesen rückwärtsgewandten Vorschlag zu stellen. Lassen Sie uns stattdessen daran arbeiten, bessere Unterstützung für Frauen in schwierigen Lebenssituationen zu schaffen, um ihnen echte Wahlfreiheit zu ermöglichen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

    eigentlich ist es guter parlamentarischer Brauch, dass der Antragsteller die Debatte eröffnet. Doch der ehemalige bayerische Ministerpräsident, der bislang eher durch politische Faulheit und Konzeptlosigkeit aufgefallen ist, sieht das offenbar anders. Ein bezeichnendes Beispiel für seinen Stil, der sich auch in seinen Wortmeldungen widerspiegelt. Doch genug dazu, wenden wir uns den wichtigen Dingen dieser Tage zu.

    Werte Abgeordnete,

    Wir erleben turbulente und herausfordernde Zeiten, die dem einen oder auch Schwermut zufügen könnten. Seit über zwei Jahren führt Russland einen brutalen und schrecklichen Angriffskrieg gegen das freie Volk der Ukraine – einen Krieg, der nicht nur die Menschen in der Ukraine ins Leid stürzt, sondern auch die Grundfesten unserer freiheitlichen Ordnung in Europa erschüttert.

    Die Ukraine verteidigt sich mit unglaublichem Mut, mit ungebrochener Entschlossenheit und unter unerträglichen Opfern. Sie kämpft nicht nur für ihre eigene Freiheit, sondern für uns alle, für das Recht auf Selbstbestimmung, für Demokratie und gegen die rücksichtslose Gewalt eines imperialistischen Regimes. Und doch müssen wir heute feststellen: Die Ukraine wird von jenen verraten, die ihre Unterstützung einst zugesagt hatten.

    Besonders besorgniserregend sind die jüngsten Entwicklungen in den USA. Während der Kongress weiterhin über dringend benötigte Hilfspakete streitet, während populistische Kräfte versuchen, die Unterstützung für die Ukraine aus innenpolitischem Kalkül auszusetzen, sterben jeden Tag weitere ukrainische Soldaten und Zivilisten. Die Entscheidung, die Weitergabe von Geheimdienstinformationen zu begrenzen und Militärhilfe hinauszuzögern, sendet ein fatales Signal: Ein Signal der Schwäche, ein Signal der Kapitulation vor Putins Aggression!

    Wer jetzt zögert, wer sich aus Angst vor politischem Gegenwind zurückzieht, macht sich mitschuldig. Die Geschichte wird sich an diejenigen erinnern, die die Ukraine im Stich gelassen haben, die bereit waren, die Freiheit eines Landes für kurzfristige politische Vorteile zu opfern. Jeder, der jetzt nachgibt, legt den Grundstein für die nächste Eskalation, für die nächste Aggression – sei es gegen Moldau, gegen das Baltikum oder gegen andere freie Staaten Europas.

    Aber lassen Sie mich eines klarstellen: Europa darf und wird sich nicht von der Wankelmütigkeit einzelner Staaten abhängig machen! Wir Europäer haben die Verantwortung, unsere Verteidigungsfähigkeit zu stärken und die Ukraine weiterhin mit aller Kraft zu unterstützen. Der von der EU vorgeschlagene Fünf-Punkte-Plan zur massiven Aufrüstung und zur langfristigen Unterstützung der Ukraine ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Jetzt müssen Taten folgen, jetzt müssen wir zeigen, dass wir aus der Geschichte gelernt haben!

    Deutschland hat eine besondere Verantwortung. Wir können nicht wieder in eine Rolle des Zögerns und Haderns verfallen. Wer behauptet, dass unsere Unterstützung für die Ukraine diesen Krieg nur verlängert, verkennt die Realität: Ein Sieg Russlands würde kein Ende bringen, sondern den Anfang eines neuen Zeitalters der Gewalt und Unterdrückung markieren. Die Ukraine braucht mehr als warme Worte. Sie braucht Waffen, sie braucht Munition, sie braucht finanzielle Unterstützung – und sie braucht die Gewissheit, dass wir an ihrer Seite stehen, so lange es nötig ist. Frieden wird es nicht durch Unterwerfung geben, sondern nur durch Stärke.

    Ich appelliere an alle politischen Entscheidungsträger: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Hören Sie auf, mit der Zukunft Europas zu spielen! Die Ukraine darf nicht fallen, denn wenn sie fällt, dann fällt ein Stück von uns allen.

    Slawa Ukrajini! Ruhm der Ukraine! Ehre den Verteidigern der Freiheit Europas!

    Vielen Dank.

    Entlassung des Bundeskanzlers Helferich und seines Trümmerkabinetts". Allein diese Meldung ist die wahrlich beste Meldung des Tages. Ab heute wird Deutschland wieder mit Kompetenz und Weitblick regiert.

    Sie sind verrückt, wenn Sie ohne Not die Konfrontation mit den Vereinigten Staaten suchen wollen. Statt unseren engsten Verbündeten zu attackieren, sollten Sie sich lieber das komplette Gespräch anschauen und zudem die Hintergründe beleuchten. Der US-Präsident und der Vizepräsident haben sich vernünftig verhalten. Selbst Trump-kritische und Ukraine-freundliche Abgeordnete seiner Partei, Trump-feindliche US-Medien und hochrangige Vertreter der Ukraine haben nicht umsonst den US-Präsidenten verteidigt oder zumindest den ukrainischen Präsidenten attackiert, da dieser sich mit dem Auftritt im Oval Office leider einen ziemlich schweren Fehltritt geleistet hat. Glücklicherweise hört der ukrainische Präsident nicht auf Sie, sondern auf seriöse hochrangige Politiker aus der Trump-Administration und aus dem europäischen Ausland wie Frau Meloni, Herrn Macron, Herrn Starmer, Herrn Duda, Herrn Wilders und Herrn Rutte. Schlechte Tipps hat er vorm Freitag von seinen eigenen Beratern und Vertretern der Demokraten offensichtlich schon zur Genüge bekommen. Da braucht er jetzt nicht auch noch welche von Ihnen.

    Ihre Einschätzung ist offensichtlich stark von Ihrer Sympathie für Donald Trump geprägt und daher nicht wirklich objektiv. Sie übernehmen weitgehend das Narrativ trumpnaher Kreise, ohne die gesamte politische und diplomatische Lage zu berücksichtigen. Während Sie die Verantwortung für den Vorfall einseitig dem ukrainischen Präsidenten zuschieben, ignorieren Sie die komplexen Hintergründe und die innenpolitischen Machtspiele in den USA. Sogar diesen Schwachsinn mit dem Outfit übernehmen Sie, das ist doch wirklich lächerlich. Der Präsident der Ukraine befindet sich im Krieg, er hat wichtigere Dinge zu tun als dem Modegeschmack der US-Regierung zu entsprechen, was angesichts der peinlichen Outfits von Musk ohnehin ein schlechter Scherz zu sein scheint. Nein, all das war Bestandteil einer beispiellosen Demütigung des Präsidenten der Ukraine, hören Sie doch auf das auch noch zu verteidigen.

    Es ist wie ich es schon vorher sagte, Sie sind glühender Trump-Fan und daher ist es auch nicht sonderlich bemerkenswert, dass Sie ausschließlich auf Stimmen verweisen, die in Trumps Richtung argumentieren, während zahlreiche andere Akteure – auch in den USA – eine differenzierte Sichtweise vertreten. Statt sich kritiklos an einer bestimmten politischen Linie zu orientieren, wäre es sinnvoller, die strategische Partnerschaft mit der Ukraine im Gesamtbild der transatlantischen Beziehungen zu betrachten.

    Die Unterstützung der Ukraine sollte nicht davon abhängen, welche Partei in den USA gerade an der Macht ist oder welche Fraktion ihre eigene Agenda verfolgt. Vielmehr geht es um grundlegende Prinzipien: Verteidigung der Demokratie, Souveränität der Ukraine und eine verlässliche internationale Sicherheitsarchitektur. Wer diese Grundsätze ernst nimmt, sollte sich nicht von parteipolitischen Strömungen leiten lassen, sondern objektiv analysieren, was langfristig in Europas und der freien Welt Interesse liegt. Die US-Regierung ist in dieser Frage kein verlässlicher Partner mehr, je früher wir dieser neuen Realität begegnen, desto besser.

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    Das ist der richtige Ton und der richtige Kurs von Präsident Selenskyj. Gut, dass er den Ratschlägen vieler seriöser amerikanischer und westlicher Politiker folgt. Eine formelle Entschuldigung wird vermutlich trotzdem noch notwendig sein, öffentlich und persönlich, aber dieses Statement ist ein erster wichtiger Schritt.

    Die einzigen, die sich zu entschuldigen haben, sind Trump und Vance. Wie sie mit einem eigentlich verbündeten Staatsoberhaupt umgegangen sind ist eine Frechheit. Das zeigt die Niveaulosigkeit der aktuellen US-Regierung. Da Sie ja bekennender Trump-Fan sind, werden Sie das naturgemäß anders sehen.

    Sie und Ihr Haufen ist desaströs! Wir haben sehr wohl regiert und sehr wichtige Dinge auf den weg gebracht, damit Deutschland wieder seines Namens würdig! Unsre Gesetze sind für die deutschen Menschen und nicht wie bei Ihresgleichen deutschfeindlich und dahergelaufenenfreundlich!!

    Welche denn zum Beispiel? Mir sind keine Maßnahmen bekannt, die etwas gegen die Inflation, marode Infrastruktur und die Rezession gemacht hätten. Das einzige was Sie jeden tag bewiesen haben, ist Ihr Unvermögen und Ihre Kleingeistigkeit. Lassen sich vom Steuerzahler auch noch für Ihre Faulheit bezahlen, das ist peinlich.

    Antrag

    der Fraktion Die Grünen

    Resolution zur umfassenden und nachhaltigen Unterstützung der Ukraine


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    Präambel:
    Seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 steht die Ukraine unerschütterlich für ihre Souveränität, territoriale Integrität und demokratischen Werte ein. Deutschland bekennt sich weiterhin zur uneingeschränkten Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung. Diese Resolution bekräftigt Deutschlands langfristige politische, wirtschaftliche, humanitäre und militärische Unterstützung für die Ukraine und fordert eine noch stärkere Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene.

    1. Politische Unterstützung:
    Der Deutsche Bundestag unterstreicht die volle Unterstützung der Ukraine auf ihrem Weg in die Europäische Union und die NATO. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Beitrittsprozess der Ukraine aktiv zu begleiten und sich für beschleunigte Integrationsmaßnahmen auf europäischer Ebene einzusetzen.

    2. Militärische Unterstützung:
    Der Bundestag erkennt an, dass die Ukraine zur Verteidigung ihrer Freiheit weiterhin auf die Unterstützung ihrer Partner angewiesen ist. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die militärische Unterstützung zu verstärken, insbesondere durch:

    • die Lieferung zusätzlicher Waffensysteme, einschließlich weitreichender Defensivwaffen, Munition und Luftverteidigungssysteme,
    • die Intensivierung der Ausbildung ukrainischer Streitkräfte in Deutschland und in Partnerländern,
    • die Erhöhung der finanziellen Mittel zur militärischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit den EU- und NATO-Partnern.

    3. Wirtschaftliche und humanitäre Hilfe:
    Um die Ukraine bei der Bewältigung der Kriegsfolgen und dem Wiederaufbau zu unterstützen, fordert der Bundestag:

    • eine nachhaltige finanzielle Unterstützung zur Stabilisierung der ukrainischen Wirtschaft,
    • die weitere Bereitstellung humanitärer Hilfen für Geflüchtete und Binnenvertriebene,
    • den Ausbau von Partnerschaften zwischen deutschen und ukrainischen Städten, Kommunen und Unternehmen zur Förderung des Wiederaufbaus.

    4. Sanktionen und Maßnahmen gegen Russland:
    Der Bundestag bekräftigt die Notwendigkeit, den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Die Bundesregierung wird aufgefordert:

    • bestehende Sanktionen konsequent durchzusetzen und weiter zu verschärfen,
    • Schlupflöcher bei Sanktionen zu schließen und Verstöße effektiv zu ahnden,
    • die Bemühungen zur Reduzierung der Abhängigkeit von russischen Energieträgern weiter zu intensivieren.

    5. Internationale Zusammenarbeit:
    Deutschland soll seine diplomatischen Anstrengungen verstärken, um internationale Bündnisse zur Unterstützung der Ukraine zu stärken. Dies umfasst insbesondere:

    • die enge Zusammenarbeit mit der EU, der NATO, den G7- und G20-Staaten sowie anderen Partnerländern,
    • die Förderung von Initiativen zur rechtlichen Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und der Ahndung russischer Aggressionen.

    6. Zukunftsperspektive und Wiederaufbau:
    Der Deutsche Bundestag unterstützt die langfristige Entwicklungsperspektive der Ukraine als freies, demokratisches und wohlhabendes Land. Hierfür wird die Bundesregierung aufgefordert:

    • den Aufbau eines internationalen Wiederaufbaufonds aktiv mitzugestalten,
    • Investitionen deutscher Unternehmen in der Ukraine zu erleichtern,
    • eine strategische Partnerschaft zur wirtschaftlichen und technologischen Modernisierung der Ukraine aufzubauen.

    Schlussbestimmung:
    Mit dieser Resolution bekräftigt der Deutsche Bundestag seine entschlossene und dauerhafte Unterstützung für die Ukraine. Deutschland wird sich weiterhin mit aller Kraft für die Freiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit der Ukraine einsetzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diese Maßnahmen mit Nachdruck umzusetzen und dem Bundestag regelmäßig über die Fortschritte zu berichten.