lallend
so Leute ich fahr jetzt mit der S-Bahn in meine *hicks* Zweitwohnung in Lichtenberg.
wünscht mir Glück.
*hicks*
lallend
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Sprache ist gekennzeichnet durch einen steten, gesellschaftlichen Wandel - insbesondere in der Bedeutung von einzelnen Phrasen und Wörtern. Um einen umfassenden Grundrechtsschutz zu gewährleisten, muss dieser sich den Veränderungen der Sprache anpassen. Während die Anrede "Frau Präsident" im letzten Jahrtausend noch Verwendung fand, wird sie heutzutage nicht mehr verwendet: Der Duden sieht sie ebenfalls als falsch an. Dr. Helferich hat die Bundestagspräsidentin vor kurzer Zeit auch ganz selbstverständlich mit "Frau Präsidentin" angesprochen, sogar er ist also zu dieser neuen Konvention übergegangen und hat sie zumindest hingenommen. Es kann also festgestellt werden, die Anrede mit "Präsident" ist eindeutig als männliche Form zu verstehen, die Anrede mit "Präsidentin" ist eindeutig als weibliche Form zu verstehen. Folglich spricht Dr. Helferich die Bundestagspräsidentin nun nicht mehr mit der korrekten weiblichen Form an, sondern versucht diese "männlicher" zu machen.
Indem die Bundestagspräsidentin nun plötzlich nicht mehr mit der zu ihrem Geschlecht gehörigen Anrede angesprochen wird, wird erst einmal ihre Legitimität als Bundestagspräsidentin in Frage gestellt. Es wird impliziert, dass das Bundestagspräsidium an sich "männlich" zu sein hat und eine Bundestagspräsidentin dieses ungeschriebene Prinzip verletzt bzw. so durcheinander bringt, dass sogar auf die schlichtweg falsche Formulierung "Frau Präsident" zurückgegriffen werden muss. Mithin delegitimiert man also das Selbstorganisationsrecht des Bundestags mit sexistischer Intention.
Des Weiteren ist die Geschlechtsidentität geschützt durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 147, 1 <Rn. 38>). Dabei kommt ihr sogar eine besondere Nähe zur Menschenwürde zu, da die Geschlechtsidentität einen sehr intimen Lebensbereich erfasst (vgl. FamRZ 2021, 1547 <Rn. 400>). Die Herabwürdigung der Bundestagspräsidentin wegen ihrer Geschlechtsidentität greift diese als Person in einem Maße an, welches durch nichts gerechtfertigt ist. Insbesondere besteht zwischen der Anrede überhaupt kein Bezugspunkt zum Inhalt des entsprechenden Antrags.
Nach § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des deutschen Bundestags kann das Bundestagspräsidium Bundestagsmitglieder zur Ordnung rufen, wenn diese sich nicht angemessen verhalten. Dieser Eingriff in die Rechte der Abgeordneten - insbesondere in das Recht auf effektive Mandatsausübung nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG - ist gerechtfertigt, um das Rechtsgut der Ordnung und Funktionsfähigkeit im Bundestag zu schützen. Schutzverstärkend treten die subjektiven Rechtsgüter des Bundestagspräsidentin hinzu. Dabei überwiegen letztere im vorliegenden Fall die Rechte des Abgeordneten Dr. Helferich. Ein Ordnungsruf - wie er in der Vergangenheit auch schon im Bundestag ähnlich ausgesprochen wurde - wäre daher rechtmäßig.
Nun das muss jeder selbst entscheiden, bei mir heisst es immer noch Frau Minister, Frau Präsident, Frau Direktor etc. Die sprachliche Freiheit sollte man nicht zwangsmässis reguliren, wer ein "-in" anhägen mag, bitte sehr, wer nicht, auch nicht tragisch. Die angesprochene Geschlechtsidentität ist ja nicht in Frage gestellt und wird durch die Betitelung "Herr, bzw. Frau" vorgenommen! Einen Ordnungsruf ist es jedenfalls nicht wert!!
Nun das muss jeder selbst entscheiden, bei mir heisst es immer noch Frau Minister, Frau Präsident, Frau Direktor etc. Die sprachliche Freiheit sollte man nicht zwangsmässis reguliren, wer ein "-in" anhägen mag, bitte sehr, wer nicht, auch nicht tragisch. Die angesprochene Geschlechtsidentität ist ja nicht in Frage gestellt und wird durch die Betitelung "Herr, bzw. Frau" vorgenommen! Einen Ordnungsruf ist es jedenfalls nicht wert!!
Wie offensichtlich vom Herrn Dr. Franz Stieglitz ausgearbeitet nicht im parlamentarischen Kontext. Lesen soll an dieser Stelle gelernt sein, Herr Epp. Dass Sie aber auch darüber hinaus keine Ahnung von Gleichstellung und progressiver angemessener Gesellschaftspolitik haben war mir jedoch klar. Letztendlich könnte ich Ihnen auch Empfehlungen des dt. Rechtschreibrates zuschicken. Aber diese sind ja nur dann Allgemeingültig, wenn Sie den eigenen jedoch nicht einen fremden Punkt beweisen.
Progressiver Gesellschaftspolitik interesiert mich herzlich wenig! Ein Mann ist ein Mann und eine Frau eineFfrau , all dieser neumodische Kram kann mir gestolen bleiben, och spreche die Leute so an wie ich es von Kindesbeinen an kenne! Schliesslich heisst es auch Frau Doktor und nic Frau doktorin, etc.
Frau Präsident,
nach §4 Absatz 5 lege ich Protest gegen den Ordnungsruf des Herrn Abgeordneten und jenen den ich wohl zu erwarten habe ein. Sie können das hohe Haus nicht zwingen, das es Sie nach Ihrem Gusto anredet. wer sie als Frau Präsident an reden mag, soll es ebenso tun , als jener der Sie aös "-in" anreden mag. Es ist ihre Aufgabe das Hohe haus ordentlich zuföhren und keine Sprachplolizei zu sein!
Nach Geschäftsordnung kann "[d]er mit einer Ordnungsmaßnahme [...] belegte Redner [...] Einspruch einlegen". Ein Einspruch im Namen eines anderen ist damit nicht vorgesehen.
// Ich müsste keine Ordnungsrufe verteilen, wenn man sich nicht so dämlich aufführen würde. Einfach diese unnötige Provokation beenden und uns allen ist damit geholfen.
Progressiver Gesellschaftspolitik interesiert mich herzlich wenig! Ein Mann ist ein Mann und eine Frau eineFfrau , all dieser neumodische Kram kann mir gestolen bleiben, och spreche die Leute so an wie ich es von Kindesbeinen an kenne! Schliesslich heisst es auch Frau Doktor und nic Frau doktorin, etc.
Sehr ein dimensinales Bild und vor allem sehr verschlossene Weltansicht. Nach der Argumentation sollten Sie sich auch neuerer Kommunikationsmittel verschließen. Das Internet gab es zu ihrer Kindeszeiten wohl noch nicht in dieser Form, nehm ich an. Um auf die letzte Anmerkung auch nochmal paar Worte zu verschwenden. Ich persönlich spreche Sie mit ihrem Namen an und – wenn ich über sie spreche – nenne ich sie dann auch »meine Ärztin«. Im Schriftverklehr lässt sich Ihre Gewissensnot mit der Abkürzung Dr. doch aber klären ^
QuoteL:Rüde
Wenn wir jetzt noch herausfinden, dass er Gelder unterschlagen hat, dann habe ich ein "Bingo".
Eine Frage an jenen roten Habenichts, wieso müssen in Ihren Augen, Menschen, welche im Gegensatz zu Ihnen und Ihresgleichen, wohlhaben sind, etwas unterschlagen? So erwas ist ja wohl eher Leuten Ihres Schlages, als habenichtse, zu zutrauen! Ein wohlhabender Mensch hat es nicht nötig, auch wenn Typen wie Sie und ihresgleichen, es aus puren Neid und blanken Hass auf Besitzende es immer wieder und bewusst fälschlich behaupten1
Eine Frage an jenen roten Habenichts, wieso müssen in Ihren Augen, Menschen, welche im Gegensatz zu Ihnen und Ihresgleichen, wohlhaben sind, etwas unterschlagen? So erwas ist ja wohl eher Leuten Ihres Schlages, als habenichtse, zu zutrauen! Ein wohlhabender Mensch hat es nicht nötig, auch wenn Typen wie Sie und ihresgleichen, es aus puren Neid und blanken Hass auf Besitzende es immer wieder und bewusst fälschlich behaupten1
Ersteinmal war die Aussage vergleichsweise wertfrei als Witz gemeint.
Aber da sie so Aggressiv-Defensiv darauf eingehen, werde ich darauf auch näher eingehen:
1. Wissen Sie nichts über meinen Finanziellen Stand. So viel wie Sie wissen, könnte ich einer der reichsten Menschen in Cottbus sein,
2. Sind vor allem Politiker der CDU, AfD und FDP in der letzten Zeit / Der letzten Jahre aufgefallen und oder es werden Untersuchungen / Verfahrungen wegen Korruption gegen sie geführt. Ein schönes Beispiel ist die Maskenaffäre. Die gefragten Personen waren wohlhabend. Also möchte ich Ihrer These widersprechen, dass Wohlhabende Menschen "es nicht nötig haben".
Der Rest den ich anbringen könnte würde nur zu einer ewiglangen, nie zu einem Ziel führenden Debatte führen. Eines möchte ich nur sagen: Aus Erfahrung ist eher der Reiche bestrebt, mehr Geld mit allen Mitteln zu bekommen, weshalb viele Politiker aus diesen Gesellschaftlichen Gruppen auch Politik machen, von denen sie und Ihre angehörigen am meisten Profitieren. Das ist Asozial (im Politischen Sinne) und zeugt nur von Habgier und davon, dass einem die Bürger egal sind. Wenn die Reichen reicher werden, werden die Ärmeren und Ärmsten unseres Landes auch nicht wohlhabender.
QuoteS.A.Edglay
Die Frage ist vor allem, wie man etwas derartiges bitte umsetzen möchte. Pflichtbewusste Referent:innen, Abteilungsleiter:innen oder auch die Staatssekretär:innen werden wohl kaum einen solche offensichtlich schäbigen Versuch der Vertuchung in der Größe mittragen. Zumal die meiste Kommunikation eh in mehreren Verwaltungseinheiten oder gar Behörden hinterlegt sein wird, wenn nicht sogar digital gesichert.
Selbstverständlich taten sie dieses, sie waren als untergebene Beamte weisungsgebunden, jegliche Weigerung hätte sctrengste dienstrechtliche Konsequenzen gehabt. Zumal ein anständiger deutscher Beamter gehorcht, der Anweisensung des obersten Dienstherrn! Desweiteren kann auch digetales Material vernichtet werden und wurde vernichtet.
Ich verweise hier auf die Remonstrationspflicht der Bundesbeamt:innen nach § 63 BBG, Herr Epp. Niemand ist zur Umsetzung rechtswidriger Weisungen gehalten. Das werden auch die zuständigen Disziplinargerichte so sehen.
Selbstverständlich taten sie dieses, sie waren als untergebene Beamte weisungsgebunden, jegliche Weigerung hätte sctrengste dienstrechtliche Konsequenzen gehabt. Zumal ein anständiger deutscher Beamter gehorcht, der Anweisensung des obersten Dienstherrn! Desweiteren kann auch digetales Material vernichtet werden und wurde vernichtet.
Dem Bundesministerium des Innern ist insbesondere auch unterstellt das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein Schreddern aller Akten und vernichten aller digitaler Materialien hat damit enorme Konsequenzen. Sie sprechen hier von Dienstrecht - in Frage kommt aber viel mehr das Strafrecht, zum Beispiel die Tatbestände der Strafvereitlung im Amt (§ 258a StGB), des Verwahrungsbruchs (§ 133 StGB), der Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) und der Sachbeschädigung (§ 303 StGB).
QuoteT. Kamm
Ich stelle folgendes Ergebnis fest:
für Hamburg stimmten 13 Spieler und 10 für Baden Würtenberg.
Damit werden wir NRW rausnehmen und dafür Hamburg bespielen.
Schade, sehr Schade, denn ein sauberes schwarzes Land in Süddeutschland, wäre mir immer lieber, als dieses rote Rattennest, welches einmal eine anständige bürgerliche Handelsstadt war!
Hier treffen sich die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft zum Essen und zu Gesprächen über die Hamburger Politik.
Ich hoffe auf günstige Fischbrötchen! ![]()
Ich hoffe auf günstige Fischbrötchen!
Dafür wird die SP sorgen. ![]()
Menno, ich als Badener fühle mich benachteiligt!
Menno, ich als Badener fühle mich benachteiligt!
Ich als Bayer habe extra für Hamburg sympathisiert ![]()
Menno, ich als Badener fühle mich benachteiligt!
Vielleicht lässt sich ja Bayern mit Baden-Württemberg fusionieren. ![]()
Vielleicht lässt sich ja Bayern mit Baden-Württemberg fusionieren.
Nur über meine Leiche. Da kann man Bremen mit Hamburg gleich fusionieren.
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