Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
hiermit eröffne ich die Debatte zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Redefreiheit eingebracht durch die Bundesregierung. Die Debattendauer beträgt zweiundsiebzig Stunden, somit endet die Debatte am 20. Januar 2025 um 12:30 Uhr.
Der Antragsteller hat das Wort.
Display MoreGesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Redefreiheit
An das
Präsidium des Deutschen BundestagesHerr Otto von Schmitz MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin, den 14. Januar 2025
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich Ihnen den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Redefreiheit (Anlage) und bitte, die Beschlussfassung durch den deutschen Bundestag herbeizuführen.
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen, für Wirtschaft und der Justiz.
Mit freundlichem Gruße
Dr. Niels Helferich
- Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland -
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Anlage:
Gesetz zur Stärkung der Redefreiheit
vom ...
Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. | S. 3322), welches zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 185 wird ersatzlos aufgehoben.
2. § 188 wird ersatzlos aufgehoben.
3. § 192 wird ersatzlos aufgehoben.
Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung
§ 374 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. April 1987 (BGBl. | S. 1074, 1319), welche zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Worte »Eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 Strafgesetzbuch)« werden durch die Worte »Ein Äußerungsdelikt (§§ 186 bis 189 Strafgesetzbuch)« geändert.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.