Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
in Ermangelung einer aktuell gültigen Geschäftsordnung für die Arbeitsweise des Bundesrates orientiere ich mich als kommissarische Bundesratspräsidentin an den bisherigen Gepflogenheiten.
Bei dem folgenden durch den Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf handelt es sich um ein Einspruchsgesetz.
Die Debatte dauert drei Tage.
Anlage:
Gesetz zur Stärkung der Redefreiheit
Der Bundestag hat das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. | S. 3322), welches zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 185 wird ersatzlos aufgehoben.
2. § 188 wird ersatzlos aufgehoben.
3. § 192 wird ersatzlos aufgehoben.
Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung
§ 374 der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. April 1987 (BGBl. | S. 1074, 1319), welche zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juli 2024 (BGBl. 2024 | Nr. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Die Worte »Eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 Strafgesetzbuch)« werden durch die Worte »Ein Äußerungsdelikt (§§ 186 bis 189 Strafgesetzbuch)« geändert.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.