Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
in Ermangelung einer aktuell gültigen Geschäftsordnung für die Arbeitsweise des Bundesrates orientiere ich mich als kommissarische Bundesratspräsidentin an den bisherigen Gepflogenheiten.
Bei dem folgenden durch den Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf handelt es sich gemäß Art. 79 GG um ein Zustimmungsgesetz, welchem der Bundesrat mit 2/3-Mehrheit zustimmen muss.
Die Debatte dauert drei Tage.
Anlage:
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 14 und 15)
Der Bundestag hat, mit Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, das nachfolgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Grundgesetzänderung
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2478) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Artikel 14 Absatz 2 wird gestrichen. Absatz 3 wird Absatz 2.
2. Artikel 15 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.