II/011 | Debatte | Gesetz zur Vereinfachung der Lehramtsausbildung - Brandenburgische Lehrkräftebildungsgesetz (BbgLeBiG)

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich Rufe nun den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Tagesordnungspunkt 11 Debatte zum Gesetz zur Vereinfachung der Lehramtsausbildung - BbgLeBiG des Abgeordneten Simon Kinder.

    Die Debatte für den Antrag beträgt 72h.

    Bundesminister für Arbeit und Soziales | Kabinett Schmidt II

    Vize-Landtagspräsident Brandenburg | II. Legislaturperiode

    Minister für Arbeit, Soziales und Wohnungsbau des Landes Brandenburg | Kabinett di Ferrari II

    Bundesminister der Justiz a. D. | Kabinett Schmidt I

    Staatssekretär im Außenministerium a. D.

    Minister der Justiz des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

    Minister für Arbeit, Soziales und Jugend des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

  • Ich gehe vor ans Rednerpult

    Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen & Kollegen,

    Ich freue mich, Ihnen den Antrag zur Vereinfachung der Lehramtsausbildung, das Brandenburgische Lehrkräftebildungsgesetz (BbgLeBiG), vorstellen zu dürfen.

    Dieses Gesetz dient der Vereinfachung und Verbesserung der Lehramtsausbildung im Land Brandenburg. Wir stehen vor einem wachsenden Bedarf an qualifizierten Lehrkräften, und es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern.

    Zielsetzung:

    1. Vereinfachung und Effizienzsteigerung der Lehramtsausbildung: Durch verschiedene Maßnahmen wird die Ausbildung für zukünftige Lehrkräfte vereinfacht und effizienter gestaltet.
    2. Praxisnähe der Ausbildung: Ab dem ersten Studienjahr werden Praxissemester eingeführt, um die Studierenden besser auf den Berufsalltag vorzubereiten.
    3. Zulassung von qualifizierten Studenten: Studenten mit einem Abiturnotendurchschnitt von 1,0 bis 2,5 sollen zugelassen werden, um sicherzustellen, dass gut qualifizierte Kandidaten Lehrkräfte werden können.
    4. Bekämpfung des Lehrermangels: Speziell an Oberschulen soll der Lehrermangel durch die Maßnahmen dieses Gesetzes verringert werden.

    Anwendungsbereich:

    Dieses Gesetz gilt für alle Lehramtsstudiengänge und Lehrkräfteausbildungsprogramme im Land Brandenburg und betrifft Hochschulen, Universitäten sowie alle anderen Einrichtungen, die Lehrkräfteausbildung anbieten.

    Fördermaßnahmen:

    1. Einführung von Praxissemestern: Ab dem ersten Studienjahr werden Praxissemester eingeführt, um die Ausbildung praxisnäher zu gestalten.
    2. Erhöhung der Anzahl praxisorientierter Lehrveranstaltungen: Dies wird die Studierenden besser auf ihre zukünftigen Aufgaben als Lehrkräfte vorbereiten.
    3. Schaffung von Förderprogrammen: Unterstützende Programme sollen Lehramtsstudierende finanziell und organisatorisch fördern.

    Finanzierung:

    Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Mittel des Landes Brandenburg. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten durch Bundesmittel und EU-Förderprogramme werden geprüft und genutzt.

    Evaluation:

    Die Wirksamkeit dieses Gesetzes wird regelmäßig überprüft und bewertet. Eine erste Evaluierung erfolgt drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Ergebnisse werden im Landtag Brandenburg diskutiert, und mögliche Anpassungen des Gesetzes werden beschlossen.

    Änderungen im Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetz (BbgLeBiG)

    § 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst

    • Alt: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt auf Antrag und setzt den erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums voraus.
    • Neu: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt auf Antrag und setzt den erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums sowie einen Abiturnotendurchschnitt zwischen 1,0 und 2,5 voraus.

    Erklärung: Diese Änderung soll sicherstellen, dass nur Bewerber mit einer guten schulischen Vorbildung (Abiturnotendurchschnitt von 1,0 bis 2,5) zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Dies soll die Qualität der zukünftigen Lehrkräfte erhöhen und sicherstellen, dass sie über das notwendige akademische Niveau verfügen.

    § 8 Struktur des Vorbereitungsdienstes

    • Alt: Der Vorbereitungsdienst umfasst eine theoretische Ausbildung und praktische Lehrtätigkeit an Schulen.
    • Neu: Der Vorbereitungsdienst umfasst eine theoretische Ausbildung und praktische Lehrtätigkeit an Schulen, einschließlich eines verpflichtenden Praxissemesters ab dem ersten Studienjahr, das durch die Hochschule organisiert wird.

    Erklärung: Diese Änderung führt ein verpflichtendes Praxissemester ab dem ersten Studienjahr ein. Dies soll sicherstellen, dass Lehramtsstudierende frühzeitig praktische Erfahrungen sammeln und besser auf ihren späteren Berufsalltag vorbereitet sind. Die Praxissemester werden von den Hochschulen organisiert, um eine enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten.

    § 12 Praxisorientierte Ausbildungsanteile

    • Alt: Die Ausbildung enthält praxisorientierte Anteile, die der Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen dienen.
    • Neu: Die Ausbildung enthält praxisorientierte Anteile, die der Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen dienen. Die Anzahl der praxisorientierten Lehrveranstaltungen wird erhöht, um eine intensive und praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten. Hierzu werden entsprechende Förderprogramme eingerichtet.

    Erklärung: Diese Änderung erhöht die Anzahl der praxisorientierten Lehrveranstaltungen. Ziel ist es, eine intensivere und praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten. Außerdem werden Förderprogramme eingerichtet, um diese Maßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Lehramtsstudierende ausreichend praktische Erfahrungen sammeln können.

    Änderungen im Brandenburgischen Haushaltsgesetz (BbgHaushG)

    § 15 Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräftebildung

    • Alt: Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel dienen der Finanzierung der Maßnahmen gemäß dem Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetz.
    • Neu: Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel dienen der Finanzierung der Maßnahmen gemäß dem Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetz. Zusätzlich werden Mittel des Landes, Bundesmittel sowie EU-Förderprogramme zur Finanzierung der Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbesserung der Lehrkräftebildung geprüft und genutzt.

    Erklärung: Diese Änderung erweitert die Finanzierungsmöglichkeiten für die Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräftebildung. Neben den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln des Landes Brandenburg sollen auch Bundesmittel und EU-Förderprogramme geprüft und genutzt werden. Dies soll sicherstellen, dass ausreichend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen und die Lehrkräftebildung zu verbessern.

    Schlussfolgerung:

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Lehramtsausbildung (BbgLeBiG) einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Lehrkräftebildung im Land Brandenburg darstellt.

    Die vorgeschlagenen Änderungen im Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetz und im Brandenburgischen Haushaltsgesetz zielen darauf ab, die Lehramtsausbildung praxisnäher und attraktiver zu gestalten, die Qualität der zukünftigen Lehrkräfte zu erhöhen und den bestehenden Lehrermangel insbesondere an Oberschulen zu reduzieren.

    Durch die Einführung von Praxissemestern, die Erhöhung praxisorientierter Lehrveranstaltungen und die Schaffung von Förderprogrammen wird sichergestellt, dass angehende Lehrkräfte besser auf ihre beruflichen Herausforderungen vorbereitet sind. Zudem werden durch die erweiterten Finanzierungsmöglichkeiten ausreichend finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um diese Maßnahmen erfolgreich umzusetzen.

    Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für diesen wichtigen Gesetzentwurf, der einen nachhaltigen positiven Einfluss auf die Bildungslandschaft in Brandenburg haben wird. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Lehrkräftebildung zu verbessern und die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern. Denn dass ist das wofür die KDP mit steht, dass alle eine gute Bildung haben und jeder später Chancen hat einen Abschluss zumachen ohne dabei über 8% Unterrichtsausfall gehabt zu haben was aktuell leider der Fall ist.

    Danke fürs zuhören :)

    Ich gehe vom Rednerpult zurück an meinen Platz

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    Parteivorsitzender der KDP

    Mitglied im Brandenburgischen Landtag (MdL)

    Mitglied im Ministerrat (MdM)

    Sitzungsleiter des Ministerrats

    Bundesminister für Kultus

    Redaktion "Lega Freiberg - das linke Christliche Politikmagazin"

  • Ich eröffne hiermit die Aussprache.

    Bundesminister für Arbeit und Soziales | Kabinett Schmidt II

    Vize-Landtagspräsident Brandenburg | II. Legislaturperiode

    Minister für Arbeit, Soziales und Wohnungsbau des Landes Brandenburg | Kabinett di Ferrari II

    Bundesminister der Justiz a. D. | Kabinett Schmidt I

    Staatssekretär im Außenministerium a. D.

    Minister der Justiz des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

    Minister für Arbeit, Soziales und Jugend des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

  • Auf Antrag der Ministerpräsidentin wird die Debattenzeit gemäß unserer Geschäftsordnung um 72 Stunden verlängert.

    Bundesminister für Arbeit und Soziales | Kabinett Schmidt II

    Vize-Landtagspräsident Brandenburg | II. Legislaturperiode

    Minister für Arbeit, Soziales und Wohnungsbau des Landes Brandenburg | Kabinett di Ferrari II

    Bundesminister der Justiz a. D. | Kabinett Schmidt I

    Staatssekretär im Außenministerium a. D.

    Minister der Justiz des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

    Minister für Arbeit, Soziales und Jugend des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

  • Tritt im roten Hosenanzug an das Rednerpult.

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrter Herr Abgeordneter Kinder,

    geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

    ich danke dem Kollegen Kinder und der KDP-Fraktion für diese Initiative. Denn es erinnert uns alle daran, wie fragil und desolat es teilweise um das deutsche Bildungswesen und die Lehrkräfteversorgung bestellt ist. Dass wir diese Themen daher nicht vergessen, sondern präsent an Lösungen arbeiten, ist richtig und wichtig.

    Doch, Herr Kollege, Sie scheinen hier mit diesem Antrag - von dem ich in dieser Form nicht ganz sagen kann ob es nun ein Gesetzentwurf ist oder ein Auffordungsantrag - etwas merkwürdig an diesem Ziel vorbeigeschossen zu sein.

    § 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst

    Alt: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt auf Antrag und setzt den erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums voraus.
    Neu: Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst erfolgt auf Antrag und setzt den erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums sowie einen Abiturnotendurchschnitt zwischen 1,0 und 2,5 voraus.

    Sie fordern eine radikale Einschränkung der Zulassungsgrenzen. Wo genau soll eine solche Maßname die Zahl der Lehrkräfte oder die Bewerberzahlen verbessern? Ich bin davon überzeugt, dass die Allgemeine Hochschulreife genau dies darstellt; die allgemeine Reife eine Hochschule zu besuchen. Ob dies dann am Ende auch erfolgreich abgeschlossen wird, liegt alleine am betreffenden Studierenden. Außerdem sei erwähnt, dass es in manchen Bereichen an staatlichen Hochschulen ohnehin schon den Numerus Clausus als Auswahlkriterium gibt. Hier künstlich noch Schranken einzubauen sehe ich ausgesprochen kritisch.

    § 8 Struktur des Vorbereitungsdienstes

    Alt: Der Vorbereitungsdienst umfasst eine theoretische Ausbildung und praktische Lehrtätigkeit an Schulen.
    Neu: Der Vorbereitungsdienst umfasst eine theoretische Ausbildung und praktische Lehrtätigkeit an Schulen, einschließlich eines verpflichtenden Praxissemesters ab dem ersten Studienjahr, das durch die Hochschule organisiert wird.

    Als nächstes wünschen Sie sich ein verpflichtendes Praxissemester in den ersten beiden Semestern. Das erschließt sich mir nicht ganz; ohne eine theoretische Ausbildung sind Praxiseinsätze in meinen Augen nur bedingt der Ausbildung förderlich. Ich gebe zu, dass ich mit den einzelnen Syllabi der Universitäten nicht vertraut bin, aber soweit mir bekannt ist, sind einzelne Praktika ohnehin schon recht früh und ausbildungsbegleitend dabei, ein komplettes Semester direkt zu Beginn erachte ich hier als nicht förderlich für die Ausbildung.

    § 12 Praxisorientierte Ausbildungsanteile

    Alt: Die Ausbildung enthält praxisorientierte Anteile, die der Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen dienen.
    Neu: Die Ausbildung enthält praxisorientierte Anteile, die der Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen dienen. Die Anzahl der praxisorientierten Lehrveranstaltungen wird erhöht, um eine intensive und praxisnahe Ausbildung zu gewährleisten. Hierzu werden entsprechende Förderprogramme eingerichtet.

    Bereits jetzt werden zur möglichen Kompensation des Lehrermangels fortgeschrittene Studierende vielmals praktisch eingesetzt. Ich würde beinahe soweit gehen zu behaupten, kaum ein klassisches Hochschulstudium hat so viele praktische Anteile mit dem direkten Berufsbild wie die Lehramtsausbildung. Zusätzlich hätte ich mir hier eine Ausführung der "Förderprogramme" gewünscht. Wozu sollte es extra Förderprogramme geben, wenn die reguläre Hochschulausbildung die praktischen Einsätze bereits umfasst.

    § 15 Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräftebildung

    Alt: Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel dienen der Finanzierung der Maßnahmen gemäß dem Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetz.
    Neu: Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel dienen der Finanzierung der Maßnahmen gemäß dem Brandenburgischen Lehrkräftebildungsgesetz. Zusätzlich werden Mittel des Landes, Bundesmittel sowie EU-Förderprogramme zur Finanzierung der Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbesserung der Lehrkräftebildung geprüft und genutzt.

    Die Hochschulbildung an staatlichen Hochschulen ist bereits vollumfänglich durch das Land Brandenburg finanziert. Welche zusätzlichen Mittel sind also konkret gemeint? Oder ist damit impliziert, dass weitere Fakultäten und Lehrkapazitäten geschaffen werden sollen?

    Verehrte Fraktion der Liste KDP, wie ich eingangs bereits sagte, schätze ich und die Landesregerierung die grundsätzliche Initiative für das Thema. Doch konkret bietet der vorliegende Antrag leider keine handfesten Änderungen. Ich verweise dabei auf ihre initiale Ausführung:

    Dieses Gesetz dient der Vereinfachung und Verbesserung der Lehramtsausbildung im Land Brandenburg. Wir stehen vor einem wachsenden Bedarf an qualifizierten Lehrkräften, und es ist dringend notwendig, die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern.

    Ich stimme Ihnen im zweiten Satz vollumfänglich zu. Und ich gebe zu, dass es äußerst unangenehm ist, dass der Landesminsiter für Bildung spurlos vermisst wird. Jedoch; dieses Gesetz dient leider in meinen Augen weder der Vereinfachung noch der Verbesserung der Lehramtsausbildung. Ich kann einen guten Willen in diesen Zeilen erkennen, es ist jedoch wie man so schön sagt "kein Fleisch am Knochen".

    Verehrte Kollegen, im Sinne eines kontruktiven Kompromisses könnten wir diesen unausgegorenen Antrag zum Anlass nehmen, einen Ausschuss einzusetzen, der fraktionsübergreifend zukunftsfähige Konzepte zur Verbesserung der Bildungssituation entwickelt. Denn die Bildung und Zukunft unserer Kinder sollte auch kein Spielball sein, der je nach Coleur der Regierung geändert wird, sondern im breiten Konsens gestaltet werden.

    Vielen Dank.


    Setzt sich wieder auf ihren Platz an der Regierungsbank.

    Ministerpräsidentin des Landes Brandenburg

    Generalsekretärin der Sozialdemokratischen Partei

  • Tritt zum Rednerpult
    Sehr geerthe Frau Ministerpräsidentin, sehr geerthe Abgeorndete,

    Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf auch wenn es nicht so aussieht wie einer, es ist auch mein 1. Gesetzentwurf den ich erstelle. Ich werde ihnen jetzt genau erklären in wie fern ich das meine und wie die KDP das umsetzen möchte.

    Zu ihren Aussagen / Fragen:

    §5 BbgLeBiG Zulassung Vorbereitungsdienst:

    Aktuell werden meist nur Abiturienten mit einem Schnitt zwischen 1,0 & 2,0 aufgenommen. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir ermöglichen das auch Leute die etwas schlechter als 2,0 sind auch aufgenommen werden können. Vorallem da uns die Lehrkräfte fehlen und mittlerweile schon total viel Unterricht ausfällt. Zudem sollten was ich vergessen hatte im Gesetzentwurf zu erwähnen Realschüler ebenfalls zum Studium zugelassen werden wenn sie einen Notenschnitt von 1,0 bis 2,0 haben. So könnte man vielleicht wieder mehr Lehramtsstudierende bekommen.

    §8 BbgLeBiG Struktur Vorbereitungsdienst:

    Wir wollen einführen das die Lehramtsstudenten schon im 1. Semester Praktikas machen müssen und somit viel eher Einblicke in den Beruf bekommen und sammeln können. Zudem findet nebenbei ja noch der Theorie statt. Also wir stellen uns das so vor das mitten in den 1. 2 Semestern ein Praktikum stattfindet wenn schon Theorie gesammelt wurde. Also direkt in am Anfang des Semesters soll kein Praktika stattfinden.

    §12 BbgLeBiG Praxisorientierte Ausbildungsanteile

    Das sind Förderprogramme die uns im Sinn schweben und die Lehramtsausbildung verbessern & vereinfachen.

    Stipendien und finanzielle Unterstützung: Förderprogramme könnten finanzielle Unterstützung für Studierende bieten, die an praxisorientierten Lehrveranstaltungen teilnehmen. Dies könnte in Form von Stipendien, Reisekostenzuschüssen oder Zuschüssen für Materialien und Ausrüstung erfolgen.

    Partnerschaften mit Unternehmen und Institutionen: Förderprogramme könnten darauf abzielen, Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen oder öffentlichen Institutionen zu fördern. Diese Partnerschaften könnten Praktika, Projektarbeiten oder gemeinsame Forschungsprojekte umfassen, die den Studierenden praktische Erfahrungen in ihrem zukünftigen Berufsfeld ermöglichen.

    Weiterbildung und Schulungen für Lehrkräfte: Förderprogramme könnten auch die Weiterbildung und Schulung von Lehrkräften unterstützen, um sicherzustellen, dass sie über die neuesten Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um praxisorientierte Lehrveranstaltungen effektiv zu gestalten und durchzuführen.

    Infrastruktur und Ausstattung: Förderprogramme könnten Investitionen in die Infrastruktur und Ausstattung der Hochschulen fördern, um praxisorientierte Lehrveranstaltungen zu unterstützen. Dies könnte den Ausbau von Laboren, Werkstätten oder anderen praktischen Einrichtungen umfassen.

    Mentoring-Programme: Förderprogramme könnten Mentoring-Programme für Studierende einrichten, bei denen erfahrene Fachkräfte aus der Praxis den Studierenden als Mentoren zur Seite stehen und ihnen wertvolle Einblicke und Unterstützung bieten.


    §15 BbghausG Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräftebildung

    Man könnte noch folgende Dinge hinzufügen oder verbessern:

    Bundesmittel: Wir könnten spezielle Bundesmittel wie das Hochschulpakt-Programm oder das Qualitätspakt Lehre nutzen, um zusätzliche Ressourcen für die Lehrkräftebildung zu sichern. Diese Programme zielen darauf ab, die Qualität der Lehre und die Betreuung der Studierenden zu verbessern.

    EU-Förderprogramme: Es gibt mehrere EU-Förderprogramme, die darauf abzielen, die Bildungsqualität und Innovationsfähigkeit zu stärken. Programme wie Erasmus+, Horizon Europe oder der Europäische Sozialfonds (ESF) könnten genutzt werden, um Projekte zur Verbesserung der Lehrkräftebildung zu finanzieren.

    Landesmittel: Auch wenn die Hochschulbildung in Brandenburg bereits finanziert ist, könnten zusätzliche landesspezifische Programme oder Initiativen eingerichtet werden, um spezifische Bedürfnisse in der Lehrkräftebildung zu adressieren. Dies könnte die Schaffung von zusätzlichen Fakultäten oder Lehrkapazitäten beinhalten, um den steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Lehrkräften zu decken.

    Kooperationsprojekte: Durch Kooperationen mit privaten Stiftungen, Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen könnten zusätzliche finanzielle Mittel und Ressourcen mobilisiert werden, um innovative Ansätze in der Lehrkräftebildung zu fördern.

    Forschung und Entwicklung: Die Förderung von Forschungsprojekten, die sich auf die Verbesserung der Lehrkräftebildung konzentrieren, könnte ebenfalls eine wichtige Quelle zusätzlicher Mittel darstellen. Diese Projekte könnten durch nationale und internationale Forschungsgelder finanziert werden.


    Mit dem Gesetzentwurf sollen auch Personen mit einem Abiturschnitt schlechter als 2,0 zugelassen werden, um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Lehramtsstudenten sollen bereits im 1. Semester Praktika absolvieren, um frühzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln. Förderprogramme zur Verbesserung der Lehramtsausbildung umfassen finanzielle Unterstützung, Partnerschaften mit Unternehmen, Weiterbildung für Lehrkräfte, Investitionen in Infrastruktur und Mentoring-Programme. Zusätzliche Mittel durch Bundes- und EU-Förderprogramme, landesspezifische Initiativen sowie Forschungs- und Entwicklungsgelder sollen die Finanzierung sichern. Wir wollen zudem auch Schüler mit einem Realschulabschluss einbeziehen die Interesse haben und einen Notenschnitt von 1,0 bis 2,2 haben. Den das Abitur ist schwer und viele schaffen das nicht zudem ist ein großes Problem das die Schüler im anstrengender werden. Es müssten Lösungen für einige Dinge gefunden wurden.

    Die Vereinfachung & Verbesserung der Lehramtsausbildung ist indem Falle das wir Abiturienten die Möglichkeit geben wollen bis zu einem Notenschnitt von 2,5 das Lehramtsstudium durchführen zu können, wir wollen während des Studium die Studenten unterstützen, Möglichkeiten geben besser in den Beruf zu schauen, Einblicke in Praktikas gewinnen, Die Möglichkeit Lehramtsstudium zu verbessern in dem man Realschüler die Interesse haben und einen Notenschnitt von 1,0 bis 2,0 haben zuzulassen.

    Ein weiteres großes Problem des Lehrermangels ist das die Schüler total anstrenged sind und immer schlimmer werden wodruch man vielleicht auch dort durchgreifen müsste wie ein Insta-und TikTokverbot für Kinder bis 18. Zudem werden Lehrer auch von Schülern immer weniger respektiert dies ist ebenfalls ein Punkt der dringend wieder in Angriff genommen werden muss. Der Schüler muss dem Lehrer respektieren und darf in keinster Weise ihm widersprechen, drohen & sonstiges. Wir die KDP-Fraktion stehen für eine gute Bildung in der es genug Lehrer gibt, die Kids kaum Ausfall haben und keine Angst vorm Abschluss haben müssen. Der Unterrichtsausfall muss wieder von 8% sinken!

    Die Zukunft der Kinder liegt in unserer Hand! Die Kinder sollten keine Angst vor der Abschlussprüfung haben weil zu viel Unterricht ausgefallen ist sondern mit ausreichend Unterricht versorgt werden um später einen guten Abschluss und einen guten Job zu bekommen!

    Ich hoffe ich konnte ihre Fragen beantworten

    Danke fürs zuhören :)

    ich verlasse das Rednerpult und gehe zurück auf meinen Platz.

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    Parteivorsitzender der KDP

    Mitglied im Brandenburgischen Landtag (MdL)

    Mitglied im Ministerrat (MdM)

    Sitzungsleiter des Ministerrats

    Bundesminister für Kultus

    Redaktion "Lega Freiberg - das linke Christliche Politikmagazin"

  • Da es keinen weiteren Redebedarf gibt und die Debattenzeit abgelaufen ist, leite ich nun die Abstimmung ein.

    Bundesminister für Arbeit und Soziales | Kabinett Schmidt II

    Vize-Landtagspräsident Brandenburg | II. Legislaturperiode

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    Staatssekretär im Außenministerium a. D.

    Minister der Justiz des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

    Minister für Arbeit, Soziales und Jugend des Landes Brandenburg a. D. | Kabinett di Ferrari I

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