BMJF | Änderung der GGO: Vereinfachung der Rechtsetzung in der Bundesregierung

  • Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Familie
    Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern

    Änderung der GGO: Vereinfachung der Rechtsetzung in der Bundesregierung

    Die Bundesregierung hat traditionell zu Beginn ihrer Amtsführung ihre Geschäftsordnungen (GGO, GOBReg) auf ihre Vereinbarkeit mit der aktuellen Praxis überprüft und festgestellt, dass vor allem im vorgelagerten Beteiligungsverfahren und im Falle der Rechtsprüfung Überarbeitungsbedarf besteht. Im Zuge dessen hat sie die Änderung der betroffenen Normen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§§ 45-48, 51) an die aktuelle Praxis angepasst.

    Zukünftig sollen die federführenden Bundesministerien vorrangig auf die Vereinbarkeit ihrer Entwürfe mit dem Grundgesetz und dem Recht der Europäischen Union prüfen und nur bei erheblichen Schwierigkeiten oder größeren Fragen die Beteiligung des Bundesministerium der Justiz ersuchen. Einzig Grundgesetzänderungen sollen weiterhin vorrangig unter Beteiligung des Bundesministerium der Justiz (beim Wehrwesen zusätzlich durch das Bundesverteidigungsministerium und bei der Finanzverfassung zusätzlich unter Beteiligung des Bundesfinanzministeriums) entstehen. Den Bundesministerien wird hier eine besondere Verantwortung übertragen, welcher man sich bewusst ist und wo man sich sicher ist, dass diese auch getragen werden kann.

    Die Beteiligung von NGOs, Träger der Selbstverwaltung, Länder und Kommunen soll nicht mehr vorgeschrieben werden und ein Hindernis für den Beschluss eines Entwurfs darstellen. Die Bundesregierung wird jedoch weiterhin die Zusammenarbeit und Konsultation mit Verbänden, Trägern der Selbstverwaltung und den Ländern pflegen. Die fehlende Kodifikation soll ebenso kein Grund darstellen die Beteiligungs- und Unterrichtungsphase im Rechtsetzungsprozess aufzugeben, sondern lediglich eine Zusammenlegung mit anderen Phasen ermöglichen. Die Bundesregierung wird daher weiterhin begleitend durch Veröffentlichungen (Eckpunktepapier, Pressemitteilungen, etc pp.) die Unterrichtung und Beteiligung mit der Öffentlichkeit suchen.

    Die Rechtsprüfung als vorgelagertes Verfahren soll ebenso künftig entfallen. Zukünftig legt das federführende Bundesministerium direkt dem Bundeskabinett seinen Entwurf vor. So soll bereits früh ein allgemeiner politischer Diskurs in der Bundesregierung ermöglicht werden und der Austausch von Argumenten bestehen. Insbesondere soll auch hier der Zeitdruck für die Prüfung finanzieller Möglichkeiten durch das Bundesfinanzministerium oder die Auswirkung auf die Wirtschaft durch das Bundeswirtschaftsministerium genommen werden und frühzeitig der Austausch gepflegt werden. Das Bundesministerium der Justiz wird jedoch weiterhin zu jedem Entwurf eine Rechtsprüfung durchführen. Diese wird jedoch zugleich mit der Debatte im Bundeskabinett stattfinden. So sollen Prozesse beschleunigt und zusammen gelegt werden. Die Rechtsprüfung soll nun auch auf die Prüfung der förmlichen Vereinbarkeit mit den Standards des Deutschen Bundestages als das Hauptgesetzgebungsorgan des Bundes ausgeweitet werden. Die Bundesregierung geht durch diese Anpassung nicht davon aus, dass die Qualität und rechtliche Sicherheit der Entwürfe darunter leiden wird.

    Durch diese Maßnahme erhofft sich die Bundesregierung eine beschleunigte Rechtsetzung innerhalb der Bundesregierung ohne Verlust der Qualität der Rechtsetzung als solche.


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    Mitglied der Bundesregierung Schmidt II
    Bundesministerin der Justiz und für Familie

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